Branchenspezifische Aspekte der Organisation des Arbeitsschutzes
In der Fernwärmeverteilung gibt es branchenspezifische Verantwortungsbereiche und Freigabeverfahren zur Festlegung sicherheitstechnischer und organisatorischer Vorgaben in Abhängigkeit von bestehenden Gefährdungen.
Verantwortung und Funktionsträger
In der Fernwärmeverteilung gibt es branchenspezifische Verantwortungsbereiche und Funktionsträger, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Anlagenverantwortlicher
Der Anlagenverantwortliche trägt die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb einer Anlage. Er weist den Arbeitsverantwortlichen in die auszuführenden Arbeiten ein. Der Anlagenverantwortliche hat sich durch ein Freigabeverfahren mit dem Arbeitsverantwortlichen über sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben abzustimmen.
Arbeitsverantwortlicher
Der Arbeitsverantwortliche trägt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit. Er hat darauf zu achten, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden.
Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche vereinbaren vor Arbeitsbeginn Arbeitsabläufe sowie sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben. Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein und dieselbe Person sein. Darüber hinaus kann der Arbeitsverantwortliche auch einer Fremdfirma angehören.
Sicherungsposten
Ein Sicherungsposten ist eine Person, die mit den in Schächten, Kanälen oder engen Räumen tätigen Personen ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung einleitet und/oder durchführt.
Bei Arbeiten in Schächten und Kanälen müssen Beschäftigte mit einem zuverlässigen, außerhalb der Schächte und Kanäle stehenden Sicherungsposten jederzeit in Sicht- oder Rufverbindung stehen. Der Sicherungsposten muss jederzeit Hilfe herbeiholen können und hat bei einem Unfallgeschehen im Schacht oder Kanal die Einleitung der Rettungskette zu gewährleisten. Ein Einsteigen in den Schacht oder Kanal im Rahmen der Rettungsmaßnahmen ist im Normalfall nicht zulässig.
Freigabeverfahren
Freigabeverfahren legen in Abhängigkeit von bestehenden Gefährdungen sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen fest. Vor Arbeitsbeginn hat der Unternehmer festzulegen, ob zum Schutz der tätigen Personen gegen mögliche Gefährdungen ein Freigabeverfahren erforderlich ist. Freigabeverfahren haben schriftlich zu erfolgen.
Mit Arbeiten an Anlagen oder Anlagenteilen darf erst begonnen werden, nachdem der Anlagenverantwortliche die Arbeitsstelle, z. B. mit einem Erlaubnisschein, freigegeben hat. Der Freigabeprozess umfasst dabei die folgenden Einzelschritte:
- Festlegung der anlagenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen
- Überprüfung der Ausführung anlagenspezifischer Sicherheitsmaßnahmen
- Vorgabe anlagenspezifischer persönlicher Schutzausrüstungen
- Ein- und Unterweisung des Arbeitsverantwortlichen
Der Anlagenverantwortliche hat sich vor dem Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen vom Arbeitsverantwortlichen den ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten sowie die Freigabe der Arbeitsstelle für den Betrieb schriftlich bestätigen zu lassen.
Bei der Beauftragung von Fremdfirmen sind die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Unternehmen mit Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sicherzustellen. Bei Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen sind Freigabeverfahren zu vereinbaren.
Alleinarbeit
Bei gefährlichen Arbeiten, u. a. bei Arbeiten in Schächten und Kanälen oder im Havariefall (z. B. bei Dampfaustritt aus Leitungen o. ä.) sind aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Personen vor Ort einzusetzen. In der Regel ist eine davon als Sicherungsposten eingesetzt.
- Webcode: 17166839
Diesen Beitrag teilen