Branchenspezifische Gefährdungen

Zu den branchenspezifischen Gefährdungen im Bereich der Fernwärmeverteilung zählen insbesondere Verletzungen durch das Heizmedium, welche ggf. beim Entleeren oder Entlüften von Leitungen möglich sind. Zusätzlich sind spezifische Schutzmaßnahmen beim Entleeren und Befüllen von Anlagenteilen, wie z.B. Absperrungen etc., durchzuführen.

Als Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung gibt es Handlungshilfen sowohl für die allgemeine Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen als auch für branchenspezifische Gefährdungen in der Fernwärmeversorgung und -verteilung.

Arbeitseinsätze in Fernwärmeverteilungsanlagen

Man unterscheidet geplante und spontan auftretende Arbeitseinsätze mit unterschiedlichen Spezifika.

Für geplante Arbeitseinsätze wie z.B. im Falle von Arbeiten der Wartung und Instandhaltung gelten die branchenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen.

Spontan auftretende Arbeitseinsätze treten z.B. im Havariefall sowie im Rahmen von Entstördiensten, z.B. bei Betriebsstörungen oder Leckagen auf. Hierbei sind zusätzlich insbesondere die Hinweise zu Alleinarbeit und Gefährdungen durch Hitzeeinwirkung zu beachten.

Entleeren von Anlagenteilen

Für das Entleeren von Anlagenteilen vor durchzuführenden Arbeiten an Fernwärmeverteilungsanlagen sind fünf Sicherheitsregeln zu beachten.

  1. Vollständiges Absperren der Rohrstrecke an der Arbeitsstelle.
  2. Sichern der Absperreinrichtungen (z.B. elektrische Ventile stromlos setzen).
  3. Entleeren der Rohrstrecke unter kontrollierter und sicherer Ableitung des wärmeübertragenden Mediums bei gleichzeitiger Belüftung. Ggf. muss zur Abkühlung Kaltwasser beigemischt werden.
  4. Sichern der Belüftungs- und Entleerungsarmaturen gegen unbefugtes Betätigen.
  5. Feststellung der Entleerung und der Drucklosigkeit an der Arbeitsstelle.

Befüllen von Anlagenteilen

Für das Befüllen von Anlageteilen ist ein sicher anzuwendendes Arbeitsverfahren auszuwählen. Dabei müssen vor dem Füllvorgang zum Schutz der Beschäftigten die Entleerungsarmaturen geschlossen sowie die Belüftungsarmaturen geöffnet werden.

Nach dem Füllvorgang müssen die Absperreinrichtungen langsam und schrittweise geöffnet werden, wobei ein Druckabfall im übrigen Netz sowie Druckschläge zu vermeiden sind. Die beim Entlüftungsvorgang aus der Anlage entweichenden Medien müssen sicher und über geeignete Schläuche aus Schächten und Kanälen abgeführt werden.

Gefährdungen bei Sonderverfahren

Sonderverfahren an Fernwärmeverteilungsanlagen betreffen Arbeiten an in Betrieb befindlichen Anlagenteilen unter Umgehung der fünf Sicherheitsregeln für das Freischalten von Anlagenteilen.

Diese Arbeiten sind mit erhöhten Risiken verbunden weshalb die Verfahren besonderen Verfahrensprüfungen unterliegen. Beispielhaft sind hier zwei Sonderverfahren zum Arbeiten an in Betrieb befindlichen Anlagenteilen und Rohrleitungen mit ihren spezifischen Gefährdungen aufgeführt.

Anbohren
Anbohrverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung von Anlagenerweiterungen an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen. Das Anbohrverfahren besteht dabei aus verschiedenen Verfahrensschritten. Zuerst wird eine Absperreinrichtung (Armatur) mit oder ohne Stutzen oder mit einer Anbohrsperre mittels Anschweißen auf dem Mediumrohr angebracht. Nach erfolgter Montage des Anbohrgerätes sowie der kompletten Druckprüfung erfolgt der eigentliche Anbohrvorgang.

Besondere Gefährdungen ergeben sich bei diesem Verfahren vor allem aus der Arbeit an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen (Gefährdungen durch möglichen Austritt der Wärmeträger Heizwasser oder Dampf unter Druck). Diese sind in der DGUV Information 203‑041 „Anbohren von Fernwärmeleitungen“ (bisher: BGI/GUV‑I 5067) beschrieben.

Rohrfrosten
Rohrfrostverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung lokaler Rohrverschlüsse, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen durchzuführen. Hierzu wird an dem zu verschließenden Rohrabschnitt eine mit einem Kältemittel beaufschlagte Gefriermanschette angelegt. Durch den damit verbundenen Wärmeentzug bildet sich im Rohr ein Eispfropfen, der das Rohr dicht verschließt.

Auch bei diesem Verfahren ergeben sich besondere Gefährdungen aus der Arbeit an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen (Gefährdungen durch möglichen Austritt der Wärmeträger Heizwasser oder Dampf unter Druck). Darüber hinaus bestehen Gefährdungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Kältemitteln wie z.B. Kälteverbrennungen. Die spezifischen Gefährdungen sind in der DGUV Information 203‑040 „Frosten von Fernwärmeleitungen“ bisher: BGI/GUV‑I 5066) beschrieben.

Gefährdungen durch Hitzeeinwirkung

Hitzearbeit
Hitzeeinwirkungen können beispielsweise durch hohe Umgebungstemperaturen und / oder hohe Luftfeuchtigkeit in Schächten und Kanälen auftreten. Hier sind ggf. besondere Schutzmaßnahmen gegen hohe Temperaturen erforderlich. Hierzu zählen z.B. eine Absenkung der Temperatur durch verstärkte Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes oder die Absenkung der Vorlauftemperatur des wärmeübertragenden Mediums auf möglichst niedrige Werte.

Ggf. ist die Einsatzzeit z.B. in Schächten und Kanälen unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsbelastung und Umgebungsbedingungen einzuschränken. Weitere Maßnahmen können die Versorgung der Beschäftigten mit zusätzlichem Trinkwasser gegen Dehydration sowie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sein.

Hilfen beim Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen durch Hitzearbeit bieten die DGUV Information 213‑002 „Hitzearbeit - Erkennen - beurteilen - schützen“ (bisher: BGI 579) sowie die DGUV Information 213‑022 "Beurteilung von Hitzearbeit, Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung" (bisher: BGI/GUV‑I 7002).

Bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen.

Verbrennungen und Verbrühungen
Weitere Gefährdungen durch Hitzeeinwirkung ergeben sich aus Verbrennungsgefahren an heißen Rohrleitungen und Armaturen sowie durch Verletzungsgefahr durch ggf. austretenden Dampf oder heißes Wasser. Diese Gefährdungen sind insbesondere beim Arbeiten in engen Räumen wie Schächten und Kanälen zu berücksichtigen.

Erhöhte elektrische Gefährdungen

Elektrische Gefährdungen können grundsätzlich von elektrisch betriebenen Anlagenteilen wie z.B. Schaltkästen, Stellantrieben und Leckagedetektionssystemen ausgehen. Diese Gefährdungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Erhöhte elektrische Gefährdungen entstehen in bestimmten Bereichen wie z.B. in Schächten, Kanälen oder Rohrgräben aufgrund besonderer Umgebungsverhältnisse (siehe auch: DGUV Information 203‑004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (bisher: BGI 594)). Hierzu zählen z. B. feuchte bzw. leitfähige Umgebung oder enge Räume mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder arbeitsbedingter Zwangshaltung. Hier gilt die DGUV Regel 113‑004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher: BGR/GUV‑R 117‑1).

Sich hieraus ergebende besondere Schutzmaßnahmen bei Auswahl, Anordnung und Verwendung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Trenntransformatoren, akkubetriebenen Arbeitsmitteln o.ä..

Gefahrstoffe

In der Fernwärme werden im Rohrleitungsbau Vergussmassen aus Polyurethan eingesetzt. Diese entstehen aus einer Harz- und einer Härterkomponente und werden zum Zeitpunkt der Verwendung vor Ort angemischt. Beim Erhitzen oder Bearbeiten von fertig ausgehärteten Polyurethanen, z. B. im Rahmen von Schweißarbeiten, können gesundheitsgefährdende Isocyanate freigesetzt werden.

Die Harzkomponente für die Polyurethanherstellung enthält hauptsächlich Polyole, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind. Als Härterkomponente kommt in der Regel Diphenylmethandiisocyanat (MDI) zum Einsatz. MDI ist als akut toxisch und potenziell krebserzeugend eingestuft. Es wirkt reizend oder sensibilisierend auf Atemwege und Haut und führt zu chronischen Beeinträchtigungen der Lungenfunktion sowie zu allergischen Atemwegserkrankungen. Isocyanathaltige Spritzer können Hornhautschäden am Auge verursachen.

Beim Umgang mit Isocyanaten und ihren Zubereitungen muss daher ausreichender Augenschutz getragen werden. Wenn Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen ist, auch kurzfristiger Kontakt durch gelegentliche Spritzer, sind beim Umgang mit Isocyanaten geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.

Weitere Informationen zum Umgang mit MDI sowie dabei erforderliche Schutzmaßnahmen sind im Merkblatt M 044 "Polyurethane/Isocyanate (bisher: BGI 524) der BG RCI sowie der TRGS 430 "Isocyanate ‑ Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" enthalten.

Auf ihrer Internetseite stellt die BG ETEM zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten mit MDI-haltigen Vergussmassen eine Muster-Betriebsanweisung "2 Komponenten-Gießharz" (B 002) sowie eine Expositionsbeschreibung "Vergießen elektronischer Bauteile mit Vergussmassen, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten" zur Verfügung.

  • Webcode: 17997765