Gefährdungsbeurteilung

Zentrales Element zur Festlegung von Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese muss neben den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten auch spezifische Besonderheiten berücksichtigen. Zusätzlich zu den Gefährdungen im Normalbetrieb sind auftretende Gefährdungen bei Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei der Störungsbeseitigung zu ermitteln und zu beurteilen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz für eine Gasanlage im Normalbetrieb, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, ist ein Explosionsschutzdokument als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Werden während der Arbeiten von der Gefährdungsbeurteilung abweichende Gefahren festgestellt, so sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Arbeitsverantwortlichen zu informieren. Diese haben die zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen festzulegen, das Personal anzuweisen und die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen während der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten ist ständig zu überprüfen bzw. zu kontrollieren.

Gefährdungsbeurteilungen stellen eine wichtige Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen dar. Informationen zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Zusammenstellung von Mustern und Medien zu diesem Thema sind in den Themen von A‑Z zu finden.

Die DGUV Information 203-090 "Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen – Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung" und die DGUV Information 203-092 "Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen" geben Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Gasversorgung. Mit der Software "Praxisgerechte Lösungen" stellt die BG ETEM ein weiteres Tool für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Dort finden sich auch spezifische Gefährdungsbeurteilungen für die Gasversorgung.

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