Explosionsschutzdokument

In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist festgelegt, dass im Rahmen einer zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung die Brand- und Explosionsgefahren bei der Verwendung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gesondert beurteilt werden müssen. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann in Form eines Explosionsschutzdokumentes erfolgen. In diesem Rahmen sind Maßnahmen für den Brand- und Explosionsschutz abzuleiten. Bei Gasanlagen wird in der Regel ein Explosionsschutzdokument erforderlich, wenn eine Einteilung in Explosionsschutzzonen vorgenommen wurde.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die folgenden Fragen zu klären:

  • Können gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen, auftreten?
  • Können sich gefährliche explosionsfähige Gemische bilden?
  • Sind wirksame Zündquellen vorhanden?
  • Sind im Falle von Bränden oder Explosionen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglich?

Hinsichtlich der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist dabei die folgende Reihenfolge zu beachten:

  • Vermeidung gefährlicher Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefahren führen können.
  • Vermeidung von Zündquellen oder Bedingungen, die Brände bzw. Explosionen auslösen können.
  • Reduktion der schädlichen Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen:

  • Dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen wurden.
  • Dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Explosionsschutzkonzept).
  • Ob und welche Bereiche in Explosionsschutzzonen eingeteilt wurden.
  • Für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden.
  • Wie die Vorgaben im Falle der Zusammenarbeit verschiedener Firmen umgesetzt werden.
  • Welche Überprüfungen und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen sind.

Der Aufbau und Inhalt eines Explosionsschutzdokuments wird ausführlich in der DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument" beschrieben.

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