Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen

Ein wirksamer Explosionsschutz ist in erster Linie durch Maßnahmen, die das Entstehen einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (g. e. A.) verhindern oder einschränken, zu verwirklichen. Kann dies nicht erreicht werden, müssen Zündquellen vermieden werden. Eine wesentliche Zündquelle ergibt sich dabei aus der elektrostatischen Aufladung von Personen.

Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen von Gasanlagen tätig sind, dürfen sich nicht gefährlich aufladen. Gefährliche Aufladungen können auftreten, wenn sich zwei ungeladene Stoffe berühren und es im Bereich ihrer gemeinsamen Grenzfläche zu einem Ladungsübertritt kommt. Dieser bewirkt nach dem Trennen der Stoffe einen Ladungsüberschuss, der zu einer gefährlichen Aufladung führen kann, sofern mindestens einer der Stoffe aufladbar ist. Eine plötzliche Entladung hat eine Funkenbildung zur Folge, deren Energieinhalt ein Erdgas-/Luft-Gemisch zünden kann.

Elektrostatische Aufladungen von Personen können z. B. durch das Gehen mit isolierendem Schuhwerk auf herkömmlichen Kunststoffböden (Teppichböden, PVC-Belag etc.) hervorgerufen werden. Das Aufladen von Betriebsmitteln und Anlagenteilen kann z. B. durch ausströmendes, staubhaltiges Gas verursacht werden oder durch stark ladungserzeugende Vorgänge wie z. B. beim Umpumpen von Öl oder Staubsaugen. Gefährliche elektrostatische Aufladungen von Personen lassen sich nur vermeiden, wenn diese ableitfähiges Schuhwerk tragen (Durchgangswiderstand maximal 108 Ohm).

Begehbare Aufstellungsräume von Gasanlagen, die einer Explosionsschutzzone zugeordnet sind, müssen mit ableitfähigen Fußböden ausgerüstet sein. Elektrostatisch ableitfähig ist ein Fußboden, dessen Ableitwiderstand den Wert von 108 Ohm nicht überschreitet. Bei Gasanlagen ist ein ableitfähiger Fußboden für explosionsgefährdete Bereiche aller Zonen (0, 1 und 2) erforderlich. Die Überprüfung der Ableitfähigkeit erfolgt mit dem Messverfahren das in DIN EN 1081 beschrieben ist.

Eine gefährliche Aufladung von Personen lässt sich nur vermeiden, wenn die Erdungskette Person, ableitfähiges Schuhwerk, ableitfähiger Fußboden gegeben ist.

Weitere Informationen zur Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen sind in der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" beschrieben.

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