Gase

Bei Arbeiten an Gasleitungen und Anlagen können bei bestimmten Gasen (z. B. Rohbiogas, Kokereigas) Gesundheitsgefährdungen durch giftige Gasbestandteile wie z. B. Schwefelwasserstoff (H2S), Kohlenmonoxid (CO) oder auch Erstickungsgefahren auftreten. Die Erstickungsgefahr kann ggf. bei Arbeiten zur Störungsbehebung (unkontrollierter Gasaustritt im Freien oder im Gebäude) vorhanden sein.

Bei Arbeiten an Gasleitungen ist das Tragen von geeignetem Atemschutz erforderlich, wenn Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr durch das austretende Gas nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Einsatzmöglichkeiten von Atemschutz können der DGUV Regel 112‑190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" (bisher: BGR/GUV‑R 190) entnommen werden. Für das Tragen von Atemschutzgeräten sind die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (GV 17) zu beachten.

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