Verantwortung und Funktionsträger

Grundsätzlich darf ein Unternehmer mit Arbeiten an elektrischen Anlagen nur dafür geeignete Personen beauftragen. Diese müssen körperlich und geistig geeignet, fachspezifisch ausgebildet und zuverlässig sein. Des Weiteren müssen sie an den entsprechenden Anlagen unterwiesen sein und über Orts- und Anlagenkenntnisse verfügen.

In der Stromversorgung gibt es branchenspezifische Verantwortungsbereiche und Funktionsträger. So beschreiben die Begriffe Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher sowie Elektrofachkraft und Elektrotechnisch unterwiesene Person bzgl. Kompetenz und Zuständigkeit genau definierte Verantwortungsbereiche.

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