Anlagenbetreiber (DIN VDE 0105-100)

Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt.

Diese Person kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person sein, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Bei umfangreichen oder komplexen Anlagen kann diese Zuständigkeit auch für Teilanlagen übertragen sein. Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers, stehen. Die Rolle des Anlagenbetreibers kann von einer natürlichen Person aus der eigenen Organisationseinheit oder aus einer dritten Organisationseinheit wahrgenommen werden. Im Falle einer fremden Organisationseinheit sollten der Bereich der elektrischen Anlage sowie der Zeitraum der Verantwortlichkeit mit der Benennung dokumentiert werden. Erforderlichenfalls kann auch diese Person einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen. Dieses sollte ebenfalls dokumentiert werden.

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