Betriebsanweisung / Unterweisung

Für das Befahren von Schächten der Trinkwasserversorgung ist generell eine Betriebsanweisung zu erstellen anhand derer die Unterweisung der Beschäftigten erfolgt.

Bestehen nicht wiederkehrend dieselben Bedingungen für die Befahrung, so muss die Betriebsanweisung durch ein schriftliches Erlaubnisverfahren ("Erlaubnisschein") ersetzt werden. Gründe für ein Erlaubnisverfahren können außergewöhnliche Bedingungen (z. B. Zustand nach Hochwasserereignis o. ä.) oder besondere Arbeitsverfahren (z. B. Schweißen) sein.

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