Branchenspezifische Gefährdungen

Zu den branchenspezifischen Gefährdungen in der Wasserversorgung zählen unter anderem der Absturz in Schächte, der Einsturz unverbauter oder nicht richtig abgeböschter Gräben, insbesondere bei Rohrbrüchen, Gefährdungen durch den Straßenverkehr, elektrische Gefährdungen sowie Gefährdungen durch Gefahrstoffe.

Gefahrstoffe sind Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Dieses kann die jeweiligen Reinstoffe (Elemente bzw. Verbindungen), Zubereitungen (Stoffgemische oder Lösungen von Stoffen) oder Erzeugnisse aus diesen betreffen.

Den gefährlichen Eigenschaften werden nach der derzeit gültigen Gefahrstoffverordnung Gefährlichkeitsmerkmale (z. B. giftig, explosionsgefährlich, ätzend oder umweltgefährlich) zugeordnet. Beispiele für Gefahrstoffe in der Trinkwasserversorgung sind Chlor, Chlordioxid oder Ozon zur Desinfektion von Wasser.

Als Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung gibt es Handlungshilfen für die allgemeine Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen

Bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" zeigt hierzu Wege der Angebotsunterbreitung auf.

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