Erhöhte elektrische Gefährdungen
Erhöhte elektrische Gefährdungen entstehen in bestimmten Bereichen wie z. B. in Schächten oder Rohrgräben aufgrund besonderer Umgebungsverhältnisse.
Elektrische Gefährdungen können grundsätzlich von elektrisch betriebenen Anlagenteilen wie z. B. Schaltkästen o. ä. ausgehen. Diese Gefährdungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Zu den erhöhten elektrischen Gefährdungen gemäß DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (bisher: BGI 594) zählen z. B. feuchte bzw. leitfähige Umgebungen und enge Räume mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder arbeitsbedingter Zwangshaltung.
Hier gilt die DGUV Regel 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher: BGR/GUV‑R 117‑1).
Sich hieraus ergebende besondere Schutzmaßnahmen bei Auswahl, Anordnung und Verwendung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Trenntransformatoren, akkubetriebenen Arbeitsmitteln o. ä..
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