Strahlenbelastungen

Radon gast in einem langsamen aber stetigen Prozess aus der Erdkruste aus und kann sich insbesondere in der Atmosphäre untertägiger Bauwerke, z. B. in Wasserkammern, anreichern.

Die Strahlenbelastung wird dabei insbesondere durch die Tochternuklide des Radons hervorgerufen. Radon wird in der Frischluft sehr schnell auf ein unbedenkliches Maß verdünnt.

Demgegenüber kann insbesondere in der Atmosphäre untertägiger Bauwerke eine Aufkonzentration der Radontochternuklide erfolgen. Radon ist sehr gut wasserlöslich und mobil, weshalb es, z. B. in Wasserkammern, durch Ausgasung ebenfalls zu einer erheblichen Anreicherung der Atmosphäre mit Radon und seinen Tochternukliden kommen kann. Oberflächenwässer aus Talsperren sind dabei im Allgemeinen, verglichen mit Grundwässern, weniger belastet.

Seit 2001 gibt es in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung. Hierbei wurden für die Radonexposition Grenzwerte und ein generelles Minimierungsgebot festgelegt sowie in bestimmten Fällen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben.

Eine Dosisreduzierung als Schutzmaßnahme lässt sich durch Verkürzung der Aufenthaltszeiten in belasteten Bereichen sowie durch Verdünnungs- und aktive Lüftungsmaßnahmen der betroffenen Räume bzw. Kammern erreichen. Des Weiteren kommen ein Einsatz von Fernwirktechnik bzw. Automatisierung mit Verlagerung von Arbeiten nach außerhalb der betroffenen Räume oder Kammern in Frage.

Eine Zusammenstellung wichtiger FAQ’s zum Thema Radon in Betrieben findet sich auf den Internetseiten der DGUV.

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