Beauftragung von Fremdfirmen

Bei der Beauftragung von Fremdfirmen sind die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Unternehmen im Hinblick auf die Arbeitssicherheit zu betrachten. Bei Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen ist die Abstimmung zwischen dem Anlagenbetreiber bzw. seinem Vertreter und dem Arbeitsverantwortlichem sicherzustellen (siehe auch Durchführungserlaubnis und Freigabe zur Arbeit.

Erfolgt eine Beauftragung durch ein Unternehmen an ein Fremdunternehmen, so hat das Auftrag erteilende Unternehmen das Fremdunternehmen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dabei hat der Auftraggeber die relevanten Informationen an den Auftragnehmer weiterzugeben.

Werden mehrere Unternehmen an einem Arbeitsplatz tätig, so hat der durch den Anlagenbetreiber benannte Anlagenverantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass eine fachlich geeignete und qualifizierte Person als Koordinator schriftlich beauftragt wird, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.

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