Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an Windenergieanlagen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel an und auf WEA dürfen nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden. Das Prüfergebnis bewertet den Zustand der Windenergieanlage abschließend und wird im Prüfbericht dokumentiert. Die Veröffentlichung der BG ETEM "Prüfungen an Windenergieanlagen nach DGUV Vorschrift 3 - Handlungsempfehlung für Betreiber und Prüfer" listet ohne Anspruch auf Vollständigkeit die typischen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von WEA und die gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 3 notwendigen elektrischen Prüfungen auf.

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