Gefahrstoffe
Im Rahmen von Reparaturen z. B. an Rotorblättern werden u. a. Vergussmassen aus Epoxidharz mit Hydrophthalsäureanhydriden als Härterkomponente verwendet. Hydrophthalsäureanhydride können Sensibilisierungen der Atemwege auslösen.
Weitere Informationen und geeignete Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Regel 113‑013 "Tätigkeiten mit Epoxidharzen" zu finden. Die DGUV Information 240‑236 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge - Unausgehärtete Epoxidharze" (bisher: BGI/GUV‑I 504‑23f) gibt Hinweise für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge.
Lösemittel werden oft in speziellen Reinigungsmitteln, beispielsweise zum Entfetten und Reinigen von metallischen Oberflächen verwendet. Sie entfernen dabei z. B. Öle, Fette, Harze und Staub. Lösemittel können auch in Korrosionsschutz- und Anstrichfarben enthalten sein und bei großflächiger Anwendung zu hohen Konzentrationen in der Atemluft führen.
Viele Reiniger enthalten Kohlenwasserstoffe als Hauptbestandteil. Dabei enthalten sie entweder niedrigsiedende aliphatische oder höhersiedende Kohlenwasserstoffgemische, die auch aromatische Kohlenwasserstoffe wie Toluol oder Xylole enthalten können. Solche Reiniger sind gesundheitsschädlich und dürfen nur in gut belüfteten Räumen oder im Freien angewandt werden. Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe gemäß DGUV Information 212‑007 "Chemikalienschutzhandschuhe" (bisher: BGI/GUV‑I 868) sind zu tragen.
Lösemittel und lösemittelhaltige Gemische sind teilweise hochentzündlich und umweltgefährlich. Nähere Informationen zu Lösemitteln können der DGUV Information 213‑072 "Merkblatt M 017 Lösemittel" (bisher: BGI 621) entnommen werden. Bei Einsatz bestimmter Lösemittel ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig.
- Webcode: 18215310
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