EU-Richtlinien
EU-Richtlinien dienen der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, wenn Unterschiede in den nationalen Vorschriften Handelshemmnisse zur Folge haben oder auf andere Weise das "Funktionieren" des EG-Binnenmarktes behindern. Diese Richtlinien sind vom nationalen Gesetzgeber innerhalb vorgegebener Fristen in das jeweilige nationale Recht "umzusetzen". Erst mit dem nationalen Umsetzungsakt wird die Richtlinie für die Betroffenen, z.B. den Hersteller, in dem entsprechenden Mitgliedsstaat verbindlich.
EU-Richtlinien mit den dazugehörigen harmonisierten Normen
- Webcode: 12816368
Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)
- www.gdabewegt.de
- Präventionskampagne "Denk an mich - Dein Rücken"
- Ergonomie - Fachinfos des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV
Arbeitsprogramm Organsiation
Arbeitsprogramm Psyche
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