Anschlusspunkte

Elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen von besonderen Anschlusspunkten aus versorgt werden.

Die detaillierten Bedingungen können der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" entnommen werden.

Fehlen ortsfeste Übergabepunkte, können Stromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung von Bau- und Montagestellen diese Funktion übernehmen. Je nach Bauart des Stromerzeugers sind vor dem Anschluss elektrischer Verbrauchsmittel Schutzmaßnahmen nach DGUV Information 203-006 und DGUV Information 203-032 "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" anzuwenden.

Das direkte Anschließen von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nicht zulässig. Die Begründung liegt darin, dass der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage - also das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen - vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann.

Als bewegliche Leitungen sind Gummischlauchleitungen des Typs H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden, bei besonders hoher mechanischer Beanspruchung Bauart NSSHöu. An handgeführten Elektrowerkzeugen sind als Anschlussleitungen mit einer Länge bis zu 4 m Leitungen des Typs H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert.

Ausführliche Informationen:
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)

  • Webcode: 15372121
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