Leuchten
Leuchten sind entsprechend ihrer Bauart als Decken-, Wand- oder Bodenleuchten einzusetzen. Sie sind mittels zugehöriger Aufhängungen zu befestigen oder mittels geeigneter Ständer aufzustellen.
Wenn in Sonderfällen sogenannte Breitstrahler verwendet werden, so dürfen diese nur senkrecht hängend, außerhalb des Handbereichs eingesetzt werden und nicht etwa als Handleuchte oder als am Boden liegende Lichtquelle. Besser sind hier die für den rauen Betrieb konzipierten Modelle.
Handleuchten müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt ausgeführt sein (Schutzart mindestens IP 55). Sie müssen ein Schutzglas und einen Schutzkorb besitzen. Der Schutzkorb mit vorhandenem Aufhängehaken darf nur an der Isolierhülle befestigt sein; er darf ohne Anwendung von Werkzeug nicht verdreht oder gelockert werden können. Der Schutzkorb kann entfallen, wenn statt des Schutzglases eine bruchfeste Umschließung aus Kunststoff oder vergleichbarem Material vorhanden ist. Häufig wird vorschriftswidrig das Schutzglas entfernt, damit zur Verbesserung der Lichtverhältnisse eine größere Lampe eingesetzt werden kann. Um dies zu verhindern, sollte eine Leuchte von vornherein ausreichend hell dimensioniert sein.
Weitere Hinweise können der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmitttel auf Bau- und Montagestellen" entnommen werden.
Ausführliche Informationen:
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)
- Webcode: 15363434
Diesen Beitrag teilen