Maßnahmen der Ersten Hilfe bei einem Stromunfall
Die richtige Hilfe in den ersten Minuten, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, kann für die Schwere der Unfallfolgen oder sogar für das Überleben entscheidend sein.
Ersthelfer beim Stromunfall müssen zunächst den Selbstschutz beachten, d. h. in jedem Fall für Stromunterbrechung sorgen! Danach greift die Rettungskette wie bei anderen Verletzungen, um einen reibungslosen Ablauf der Erste-Hilfe-Maßnahmen zu gewährleisten.
Nach Unterbrechung des Stromkreises (im Hochspannungsbereich nur durch Fachleute möglich, Sicherheitsabstand von bis zu 20 m für Helfer erforderlich!) greifen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, d. h. Überprüfung des Bewusstseins und der Atmung nach folgendem Schema:
Ist die Person nicht bei Bewusstsein und atmet nicht normal, muss die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) angewendet werden; sie wird solange fortgeführt, bis beim Patienten Lebenszeichen auftreten oder bis der Rettungsdienst den Patienten übernimmt. Sofern verfügbar, sollte die Ersthelferin / der Ersthelfer zudem einen automatisierten externen Defibrillator (AED) holen lassen, um ihn schnellstmöglich einsetzen zu können. Denn das Herzkammerflimmern ist beim Stromunfall eine der häufigsten Ursachen für einen Herz-Kreislaufstillstand. In diesem Zustand kommt es zu schnellen, unregelmäßigen Aktionen des Herzens, die keine geordnete Pumpfunktion des Herzens ermöglichen. Die Defibrillation ist die am besten wirksame Maßnahme gegen das Kammerflimmern und kann frühzeitig mit einem automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durchgeführt werden. Auch wenn ein AED grundsätzlich durch jede Person angewendet werden kann, sollte die praktische Anwendung im Unternehmen vorzugsweise durch Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgen. Hierbei wird vom Gerät der Rhythmus des Herzens ermittelt. Bei Vorliegen eines Kammerflimmerns wird die Aufforderung zum Auslösen eines Elektroschocks gegeben. Liegt kein Kammerflimmern vor, wird die Aufforderung zur weiteren Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) gegeben. Eine übersichtliche Darstellung der Erste-Hilfe-Maßnahmen einschließlich HLW und AED-Einsatz bietet das Plakat der DGUV.
Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden, wobei folgende Fragen behandelt werden sollten:
- Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
- Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
- Wem muss ich einen Unfall melden?
- Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
- Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
- Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
- Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
- Welche Pflichten hat jeder in Bezug auf die Erste Hilfe?
Außerdem sollten - falls vorhanden - die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern und die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen und Meldeeinrichtungen behandelt werden. Wird in der Unterweisung auch das Thema AED behandelt und der Einsatz praktisch geübt, so trägt dies dazu bei, die Anwendung eines AED im Notfall zu fördern.
Ausführliche Informationen:
- Webcode: 14104318
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