Elektromobilität

Mit der Zunahme von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben sehen sich die Betriebe mit neuen Gefährdungen konfrontiert. Hervorzuheben ist die elektrische Gefährdung der Körperdurchströmung, durch die Hochvoltsysteme und der damit vorhandenen höheren elektrischen Spannungen und Ströme.

Seit vielen Jahren beraten die Unfallversicherungsträger Servicewerkstätten, Automobilhersteller und -zulieferer bei Fragen zu technischen und organisatorischen Lösungen, um den fachkundigen Umgang mit hybriden oder rein elektrischen Antrieben gewährleisten zu können.

Nach den Festlegungen der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 und 4) dürfen elektrotechnische Arbeiten (Errichten, Ändern und Instandhalten) nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Die nachfolgend beschriebene "Fachkundige Person Hochvolt" (FHV) verfügt über die Qualifikation im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und 4, um für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme als "Elektrofachkraft" gelten zu können.

Die Ermittlung des erforderlichen Qualifikationsumfangs stellt hierbei einen Schwerpunkt dar.
Um den fachkundigen Umgang mit diesen Systemen sicherzustellen wurden in der DGUV Information 209-093 Ausbildungskriterien festgelegt und die Bezeichnung "Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV)" eingeführt.

Mögliche elektrische Gefährdungen können unter anderem entstehen beim:

  • Umgang mit Li-Ionen Speicher (Errichten und Reparatur)
  • Betrieb, Wartung, Prüfung von Fahrzeugen, Ladeleitungen und Ladestationen
  • Prüfen von HV-Komponenten, z. B. auf elektrischen Prüfanlagen

Grundlagen für Gefährdungsbeurteilungen:

Die BG ETEM erarbeitet zusammen mit Vertretern der anderen Unfallversicherungsträger und weiteren Fachleuten aus der Industrie Handlungshilfen für die Mitgliedsbetriebe.

Weitere Informationen zur Elektromobilität

Vorschriften, Regeln

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