Elektromobilität
Mit der Zunahme von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben, sehen sich die Betriebe mit neuen Gefährdungen konfrontiert. Hervorzuheben sind die Gefährdungen durch die Hochvoltsysteme und der damit vorhandenen höheren elektrischen Spannungen und Ströme.
Seit vielen Jahren begleiten die Unfallversicherungsträger Servicewerkstätten, Automobilhersteller und -zulieferer bei Fragen zu technischen und organisatorischen Lösungen, um den fachkundigen Umgang mit hybriden oder rein elektrischen Antrieben gewährleisten zu können.
Die Ermittlung des erforderlichen Qualifikationsumfangs stellt hierbei einen Schwerpunkt dar.
Um den Fachkundigen Umgang mit diesen Systemen sicherzustellen wurden in der DGUV Information 209-093 Ausbildungskriterien festgelegt und die Bezeichnung Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) eingeführt.
Nach den Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dürfen elektrotechnische Arbeiten (Errichten, Ändern und Instandhalten) nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Bei der nachfolgend beschriebenen „Fachkundigen Person Hochvolt“ (FHV) handelt es sich um eine „Elektrofachkraft“ nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme.
Mögliche elektrische Gefährdungen entstehen u.a. durch
- Energiespeicher
z. B. beim Umgang mit Li-Ionen Speicher - Fahrzeuge und Ladestationen
z. B. beim Betrieb, Wartung, Prüfung - Prüfung von HV-Komponenten
z. B. auf elektrischen Prüfanlagen
Grundlagen für Gefährdungsbeurteilungen:
Die BG ETEM erarbeitet zusammen mit Vertretern der anderen Unfallversicherungsträger und weiteren Fachleuten aus der Industrie Handlungshilfen für die Mitgliedsbetriebe. Zum "Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme und Instandhaltung der DGUV"
Weitere Informationen zur Elektromobilität
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