Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel

 

Prüfobjekt

 

Prüffrist

 

Art der Prüfung

 

Prüfer

Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)

vor jeder Benutzung

auf augenfällige Mängel

Benutzer

 

12 Monate

 

6 Monate für isolierende Handschuhe

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte

Elektrofachkraft

Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen

vor jeder Benutzung

auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel

Benutzer

Spannungsprüfer, Phasenvergleicher

 

auf einwandfreie Funktion

 Benutzer

Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV

6 Jahre

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgeschriebenen Grenzwerte

Elektrofachkraft

Tabelle 1 C, DGUV Vorschrift 3

  • Webcode: 15777536