Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel
Prüfobjekt |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) |
vor jeder Benutzung |
auf augenfällige Mängel |
Benutzer |
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12 Monate
6 Monate für isolierende Handschuhe |
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte |
Elektrofachkraft |
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen |
vor jeder Benutzung |
auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel |
Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher |
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auf einwandfreie Funktion |
Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV |
6 Jahre |
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgeschriebenen Grenzwerte |
Elektrofachkraft |
Tabelle 1 C, DGUV Vorschrift 3
- Webcode: 15777536
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