Anlagenverantwortlicher (DIN VDE 0105-100)
Für die Dauer der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden. Es ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört. Der Anlagenverantwortliche hat die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage oder die Teile davon, die in seiner Verantwortung stehen, sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen zu beurteilen. Dies beinhaltet auch die sichere Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser elektrischen Anlage und die damit verbundenen sicherheitstechnischen Anweisungen gegenüber eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern von Fremdfirmen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.
Aufgaben und fachliche Qualifikation eines Anlagenverantwortlichen:
- Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen zum Betrieb von elektrischen Anlagen
- Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen
- Kenntnisse über den Betriebszustand der elektrischen Anlage
- Beurteilung der Auswirkungen der vorgesehenen Arbeiten auf den sicheren Betrieb der Anlage
- Erkennen der besonderen Gefahren, die mit den durchzuführenden Arbeiten an oder in der Nähe der elektrischen Anlage verbunden sind
- Einweisung des Arbeitsverantwortlichen
- Kennzeichnung der Arbeitsstelle
- Festlegen der Sicherheitsmaßnahmen
- Überwachung der einzuhaltenden Sicherheitsfestlegungen
- Erlaubnis für die vorgesehenen Arbeiten erteilen
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