Elektrotechnisch unterwiesene Personen (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100)

In einigen Bereichen hat es sich bewährt, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) zur Unterstützung der Elektrofachkraft einzusetzen. Diese EuP werden von der Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt: Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die Elektrofachkraft richten zu können.

Die Rahmenbedingungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person erfordern:

  • Unterweisung durch eine Elektrofachkraft
  • Unterweisung der ihr übertragenen Aufgaben
  • Unterweisung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
  • Unterweisung über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Anlernen
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