Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung im Zusammenhang mit der Coronakrise
Wie wähle ich den richtigen Atemschutz in Zeiten der Corona-Pandemie aus?
Für den Eigenschutz der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden häufig FFP2- oder FFP3-Atemschutzmasken eingesetzt. Dies führt zu einer Verknappung insbesondere von FFP2-Atemschutzmasken als persönliche Schutzausrüstung im gewerblichen bzw. industriellen Bereich.
Was ist grundsätzlich zu beachten?
Atemschutz, der bei Tätigkeiten zum Schutz vor Gefahrstoffen oder Biostoffen verwendet wird, ist immer dann zur Verfügung zu stellen, wenn verfahrenstechnische, technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um eine Exposition der Beschäftigten unterhalb der geltenden Grenzwerte sicherzustellen. Ist das Tragen von Atemschutz bei solchen erforderlich, gibt die CE-Kennzeichnung der Atemschutzmasken dem Arbeitgeber Gewissheit, dass die Beschäftigten bei der richtigen Verwendung dieser Masken ausreichend geschützt sind. Das Tragen von unzureichendem oder ungeprüftem Atemschutz kann eine erhöhte Exposition gegenüber Gefahrstoffen oder Biostoffen zur Folge haben und damit gesundheitliche Schädigungen der Beschäftigten verursachen.
Die BG ETEM weist daher darauf hin, dass auch in der derzeitigen Lage bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen auf eine Bereitstellung und Nutzung von geprüftem Atemschutz geachtet werden soll.
Was ist zu tun, wenn keine FFP2-Atemschutzmasken mit CE-Kennzeichnung verfügbar sind?
Stehen aus den oben genannten Gründen FFP2-Atemschutzmasken nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung, kann auf entsprechende Halb- oder Vollmasken, sowie Helme/Hauben mit Gebläseunterstützung mit entsprechenden Filtern zurückgegriffen werden. Gerade Helme/Hauben mit Gebläseunterstützung haben den Vorteil, dass nicht auf einen dichten Sitz der Maske geachtet werden muss und diese somit auch z. B. von Bartträgern genutzt werden können.
Weitere Hinweise zur richtigen Auswahl erhalten Sie in der DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten".
Eine Kurzinformation geben die "Empfehlungen zum Einsatz von Atemschutz bei Staubbelastungen" des Sachgebiets Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub.
Was ist bei Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung, z. B. chinesischen Atemschutzmasken KN 95 immer zu beachten?
Atemschutzmasken KN 95 aus chinesischer Produktion werden zur Zeit als Ersatz für FFP2 Atemschutzmasken angeboten. In der chinesischen Prüfnorm wird eine vergleichbare Filterwirkung wie bei FFP2 Masken gefordert.
Sollen diese Masken im Betrieb als Ersatzprodukt für FFP2 Atemschutzmasken eingesetzt werden, so ist immer die Wirksamkeit dieser Masken zu prüfen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission werden Atemschutzmasken mit einem nachgewiesen unzureichendem Abscheidevermögen aufgelistet. Darunter sind auch einige Atemschutzmasken des Typs KN 95. Die in dieser Liste aufgeführten Atemschutzmasken dürfen im Betrieb nicht verwendet werden, um schwerwiegende Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten, z. B. durch krebserzeugende Gefahrstoffe, zu vermeiden.
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