Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen"
Diese Handlungsanleitung gibt Hinweise auf das Vorkommen biologischer Arbeitsstoffe beim Recycling von Alttextilien und auf mögliche Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (LV 23 [7], TRBA 400 [8]) zu beachten sind.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gilt die Biostoffverordnung. Biologische Arbeitsstoffe nach der Biostoffverordnung sind im weitesten Sinne Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Grenzwerte für biologische Belastungen wurden für Tätigkeiten mit Textilabfällen bislang nicht aufgestellt. Diese Handlungsanleitung gibt Hinweise auf das Vorkommen biologischer Arbeitsstoffe beim Recycling von Alttextilien und auf mögliche Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (LV 23 [7], TRBA 400 [6]) zu beachten sind. In den Empfehlungen sind Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten enthalten, die gemäß § 5 Biostoffverordnung bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Weitere Informationen:
Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen"
- Webcode: 14613722
Diesen Beitrag teilen