Vorschriften, Regeln, Informationsmaterialien

Für Tätigkeiten mit einer Asbestexposition sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen. Unternehmen müssen für die Durchführung solcher Tätigkeiten besondere Anforderungen erfüllen, eine Konkretisierung erfolgt durch das technische Regelwerk wie z. B. der TRGS 519.

  • GefStoffV, Anhang I Nr. 2; Anhang II Nr. 1
  • TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen"
  • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
  • TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"
  • TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
  • Broschüre: "Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand"
  • Lernmodul: "E-Learning Grundkenntnisse Asbest"
  • Webcode: 23948700