Stäube
Unter Stäuben versteht man alle Teilchen, die klein genug sind, um in die Atemwege einzudringen. Sie werden im Arbeitsschutz in die einatembare E-Fraktion sowie die bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringende A-Fraktion eingeteilt. Die A-Fraktion enthält kleinere Teilchen und ist ein Teil der E-Fraktion.
Die Stäube der A-Fraktion entstehen, wenn Materialien bearbeitet werden, besonders beim Bohren, Fräsen, Stemmen, Schleifen etc.
Stäube können in den Atemwegen zu Erkrankungen wie Entzündungen bis hin zum Lungenkrebs führen. Das Gefährdungspotenzial hängt von der Verweildauer der Teilchen in der Lunge ab.
Keine spezifischen Verbote für die Stoffgruppe.
- GefStoffV Anhang I Nr. 2
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
Derzeit keine vorhanden.
Matthias Plog
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