Komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische (KKG)
- Reiniger
- Korrosionsschutzmittel
- Lösungsmittel
Kohlenwasserstoffhaltige Gemische werden in den unterschiedlichsten technischen Anwendungen der industriellen Fertigung eingesetzt. So werden diese z. B. als Schmierstoffe, Lösemittel, Trennmittel oder als Prozessflüssigkeiten (z. B Dielektrikum) verwendet. Der Anteil an Kohlenwasserstoffen in den Produkten kann sehr stark variieren, die Zusammensetzung der Kohlenwasserstoffe dabei komplex sein.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche für Kohlenwasserstoffgemische wurden dabei in vier Gruppen zusammengefasst:
Teil 1: wassermischbare und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe (KSS) mit einem Flammpunkt > 100 °C.
Teil 2: Kohlenwasserstoffgemische (in der Regel Verwendung als Lösemittel).
Teil 3: Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren.
Teil 4: Sonstige komplexe Kohlenwasserstoffgemische, die nicht den Teilen 1 bis 3 zuzuordnen sind, z. B. Dielektrika (beim Funkenerodieren), Trennmittel (beim Druckgießen, als Schalöle usw.), Härteöle, usw.
Die Aufnahme erfolgt überwiegend durch Inhalation, in geringem Umfang über die Haut. Alle Kohlenwasserstoffe wirken entfettend auf die Haut und reizend insbesondere auf die Schleimhäute der Atemwege und der Augen. Die Inhalation führt -je nach Menge und Zeitdauer- zu Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Husten und Brechreiz. Bei hohen Konzentrationen oder nach Verschlucken auch Atemlähmung, Bewusstlosigkeit und Kollaps. Die Ausbildung eines Lungenödems ist möglich, insbesondere durch Aspiration von Erbrochenem.
Chronische Dampfeinwirkung über mehrere Jahre kann Anämie (Blutarmut) verursachen. Bei längerem Hautkontakt kann es zur Blasenbildung kommen.
Je nach Kohlenwasserstoffgemisch können Brand- und Explosionsgefahren nicht ausgeschlossen werden.
Mögliche Beschränkungen sind produktbezogen zu prüfen.
Weitere Informationen zu komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG) auf der DGUV-Webseite in der nachfolgend aufgeführten DGUV Informationen (auch: Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung).
- DGUV Information 213-726 "Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG)"
Weitere Informationen zu komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG) sind im Fachartikel der Zeitschrift Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft "Kühlschmierstoffe und sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische in Arbeitsbereichen - Ergebnisse eines Messprogramms zur Feststellung des Standes der Technik beim Einsatz kohlenwasserstoffhaltiger Gemische" zu finden.
Dirk Fendler
Telefon: +49 (0) 221 3778 6123
E-Mail: fendler.dirk@bgetem.de
Claudio Wendt
Telefon: +49 (0) 173 1654427
E-Mail: wendt.claudio@BGETEM.de
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