Gefährdungen, Erkrankungen
Die individuelle Belastung der Beschäftigten wird wesentlich durch die orale Aufnahme über Hand-Mund-Kontakt infolge mangelnder Hygiene verursacht. Die Hygiene umfasst betriebliche und persönliche Sauberkeit sowie persönliche Verhaltensweisen. Die dermale Aufnahme kann vernachlässigt werden. Nur ein Teil der Belastung wird durch Einatmen von Bleistäuben und Bleirauchen verursacht. Trotz einer nur geringen Konzentration von Blei in der Luft am Arbeitsplatz kann der Biologische Grenzwert (BGW) überschritten werden. Bei Einhaltung des BGW kann eine Gefährdung für das ungeborene Kind nicht ausgeschlossen werden.
Blei und seine Verbindungen sind als reproduktionstoxisch Kategorie 1A eingestuft. Dies bedeutet, dass Blei und Bleiverbindungen beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken und im Falle von Blei die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen (H360FD) und im Falle von Bleiverbindungen vermutlich die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen (H360Df) kann. Auch bei Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes kann eine Fruchtschädigung bei einer Exposition Schwangerer nicht ausgeschlossen werden, d. h. das Kind kann im Mutterleib geschädigt werden. Für Blei wurde außerdem die Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über die Laktation (H362) festgelegt, d. h. Säuglinge können über die Muttermilch geschädigt werden.
Da es auch aufgrund mangelnder Hygiene zu einer relevanten Exposition kommen kann, sind die Möglichkeiten der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu nutzen.
Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen sind meldepflichtige Berufskrankheiten nach der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV): BK-Nr. 1101 "Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen"
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