Quecksilber
Quecksilber ist in geringen Mengen in Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) und Leuchtstoffröhren (auch Kaltkathodenröhren zur Hintergrundbeleuchtung von LCD-Flachbildschirmen) enthalten. Quecksilberhaltige Leuchtmittel müssen über geeignete Sammelstellen (Wertstoffhöfe, Einzelhandel, Entsorgungsbetriebe) möglichst zerstörungsfrei entsorgt werden.
Pro Jahr werden, gemäß den Angaben der Stiftung "Elektro-Altgeräte Register" (EAR), ca. 10.000 t quecksilberhaltige Leuchtmittel dem Recycling zugeführt. Diese Sammelmenge stammt aus bundesweit ca. 5.000 Kleinmengensammelstellen, ca. 400 Großmengensammelstellen sowie von Großbetrieben. Hinzu kommen die Leuchtmittel, die bei der Herstellung im Rahmen der Qualitätssicherung aussortiert werden.
Der Hauptaufnahmepfad von Quecksilber beim Menschen ist durch inhalative Exposition bedingt. Die Aufnahme über den Verdauungstrakt sowie die Haut ist als eher gering einzustufen.
Bei höheren Expositionen ist mit der Reizung der Atemwege durch Dämpfe, bei höheren Konzentrationen mit Lungenschädigung und schweren gastrointestinale Störungen sowie Nierenfunktionsstörungen zu rechnen.
Beschränkung in Anhang XVII Nr. 18 & 18a REACH
Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln
Beschädigte (zerbrochene) Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen können Quecksilberdämpfe freisetzen. An Sammelstellen, insbesondere in geschlossenen Räumen, ist mit Belastungen durch Quecksilber zu rechnen.
Quecksilberexpositionen beim Recycling von Leuchtmitteln und sonstigen Gerätschaften
Beim Recycling von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln, insbesondere beim Einsatz von Schredder- sowie Kapp-Trenn-Verfahren, können Expositionen gegenüber Quecksilber und seinen anorganischen Verbindungen auftreten.
Neben dem Recycling von Leuchtmitteln werden auch andere quecksilberhaltige Gerätschaften wie z. B. Thermometer oder elektronische Bauteile wie z. B. Schalter recycelt. In diesen Fällen ist mit deutlich höheren Expositionen gegenüber Quecksilber zu rechnen.
Weitere Informationen zu den Quecksilberexpositionen auf der DGUV-Webseite in den nachfolgend aufgeführten DGUV Informationen (auch: Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung sowie Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420).
- Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln
- Quecksilberexpositionen bei der Demontage von Flachbildschirmen
Weitere Informationen zu den Quecksilberexpositionen in der Expositionsbeschreibung auf der BG ETEM-Webseite.
Derzeit keine vorhanden.
Dirk Fendler
Telefon: +49 (0) 221 3778 6123
E-Mail: fendler.dirk@bgetem.de
Dr. Stefanie Labs
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