Verbote, Beschränkungen, Zulassungen
Beschränkung in Anhang XVII Nr. 18 & 18a REACH
Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln
Beschädigte (zerbrochene) Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen können Quecksilberdämpfe freisetzen. An Sammelstellen, insbesondere in geschlossenen Räumen, ist mit Belastungen durch Quecksilber zu rechnen.
Quecksilberexpositionen beim Recycling von Leuchtmitteln und sonstigen Gerätschaften
Beim Recycling von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln, insbesondere beim Einsatz von Schredder- sowie Kapp-Trenn-Verfahren, können Expositionen gegenüber Quecksilber und seinen anorganischen Verbindungen auftreten.
Neben dem Recycling von Leuchtmitteln werden auch andere quecksilberhaltige Gerätschaften wie z. B. Thermometer oder elektronische Bauteile wie z. B. Schalter recycelt. In diesen Fällen ist mit deutlich höheren Expositionen gegenüber Quecksilber zu rechnen.
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