Vorschriften, Regeln, Informationsmaterialien
Für Tätigkeiten mit einer PCB-Exposition sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen. Unternehmen müssen für die Durchführung solcher Tätigkeiten besondere Anforderungen erfüllen, eine Konkretisierung erfolgt durch das technische Regelwerk wie z. B. der TRGS 524 sowie der DGUV Regel 101-004.
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche (ehem. BGR 128)"
- DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten"
- Aus der Arbeit des IFA Nr. 0337: "Permeation von PCB aus Trafoöl durch Chemikalienschutzhandschuhe"
- ZWEI-Merkblatt: "Entsorgung von PCB-haltigen Starkstromkondensatoren"
- Webcode: 23472950
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