Thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen

Thermoplastische Kunststoffe werden u. a. in Kunststoffspritzgießanalgen, im 3D-Druck oder bei der Laserbeschriftung be- und -verarbeitet. Werden Kunststoffe erhitzt oder wirkt ein hoher Energieeintrag auf ihre Oberflächen, können gesundheitsschädliche Zersetzungsprodukte entstehen. Gegenüber diesen können Beschäftigte während ihrer Tätigkeiten über die Luft am Arbeitsplatz exponiert sein.

Welche Zersetzungsprodukte entstehen ist abhängig vom eingesetzten Kunststoff und den darin enthaltenen Zusatzstoffen sowie der Verarbeitungstemperatur.

Welche Gesundheitsgefahren von den freigesetzten flüchtigen Zersetzungsprodukten ausgehen, bestimmt die jeweilige Einstufung nach CLP-Verordnung. Mögliche flüchtige Zersetzungsprodukte sind in den EGUs (siehe unter Vorschriften, Regeln, Informationsmaterialien) zu finden.

Verbote, Beschränkungen oder Zulassungspflichten können derzeit ausschließlich für einzelne Stoffe bestehen.

Bei der mechanischen Bearbeitung können granuläre und/oder faserförmige Stäube freigesetzt werden, aus denen eine dermale oder inhalative Gefährdung sowie Brand- und Explosionsgefährdungen resultieren können.

Weitere Informationen zu möglichen Zersetzungsprodukten sowie Hilfestellungen zur Abschätzung der inhalativen Exposition einschließlich notwendiger Schutzmaßnahme auf der DGUV-Webseite in den nachfolgend aufgeführten den DGUV Regeln und den DGUV Informationen (auch: Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung).

  • DGUV Regel 113-606 "Branche Kunststoffindustrie, Teil 1: Spritzgießen"
  • DGUV Regel 113-011 "Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie"
  • DGUV Information 213-728 "Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen"
  • DGUV Information 213-729 "Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern"

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Saskia Mertins
Telefon: +49 (0) 221 3778 6129
E-Mail: mertins.saskia@bgetem.de

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