Organisatorische Maßnahmen
Wenn es nicht möglich ist, die Schallabstrahlung und -ausbreitung (Schallemission) zu begrenzen, muss man versuchen, die Schalleinwirkung (Schallimmission) zu verringern. Organisatorische Maßnahmen können ergriffen werden, um die schädlichen
Auswirkungen des vorhandenen Lärms zu begrenzen.
Diesen Beitrag teilen