Ausbildung Strahlenschutzbeauftragte
Gegen die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und beim Betrieb von Röntgengeräten bestehenden Gefährdungen muss der Unternehmer Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierbei soll er vom Strahlenschutzbeauftragten unterstützt werden.
Dessen Aufgaben und Pflichten werden im Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Dabei ist die Ausbildung, die in den entsprechenden Fachkunderichtlinien geregelt ist, abhängig von der Art des Umgangs und dem daraus resultierenden Gefährdungsniveau. Für die Ausbildung bietet die BG ETEM für eine Reihe von Fachkundegruppen 3- bis 5-tägige Seminare an. Die Seminarbeschreibungen finden Sie in unserem Seminarangebot unter Suche nach dem Stichwort "Ionisierende Strahlung".
Die BG ETEM ist Mitglied im Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten und bietet nur Kurse an, die durch die zuständige Behörde zugelassen und somit in allen Bundesländern gültig sind.
- Webcode: 15262487
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
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