Nachgehende Untersuchung nach Ende der beruflich bedingten Strahlenbelastung
Nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten können auch nach längerem zeitlichen Abstand Gesundheitsstörungen auftreten. Aus diesem Grund kann ein nach Strahlenschutz ermächtigter Arzt eine Empfehlung für eine nachgehende Untersuchung aussprechen oder gemäß Strahlenschutzverordnung eine ärztliche Überwachung nach Beendigung der Tätigkeit.
Sie wird veranlasst:
- während des Beschäftigungsverhältnisses von den Unternehmen und Einrichtungen,
- nach Beendigung der gefährdenden Tätigkeit bzw. des Beschäftigungsverhältnisses durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt diese empfohlen hat und der Arbeitgebende die Verpflichtung übertragen hat.
Erklärfilm "Nachgehende Vorsorge - was ist das?"
Nähere Informationen zu diesem Thema für:
Sie waren während ihrer beruflichen Tätigkeit strahlenexponiert und eine gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Eignungsuntersuchungen bestand und der nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt oder die Ärztin hat die nachgehende Untersuchung (NgU) für erforderlich erachtet?
Die Verpflichtung zum Angebot von NgU durch das Unternehmen kann nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen an den zuständigen Unfallversicherungsträger abgegeben werden. Hierzu ist Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich.
Über das Meldeportal DGUV Vorsorge hat Ihr "ehemaliges" Unternehmen die Meldungen zur NgU an die jeweils zuständigen Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM durchzuführen.
Wie wird der Ablauf der nachgehenden Untersuchung organisiert?
Dies sind die Schritte der NgU-Organisation:
- Der/Die nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt/Ärztin spricht nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit eine Empfehlung für eine nachgehende Untersuchung (NgU) aus, damit Sie auch zukünftig zu regelmäßigen Untersuchungen eingeladen werden.
- Versicherte stimmen schriftlich zu, dass die Organisation (BG) dieser NgU nach Beendigung der Tätigkeit von dem Mitgliedsunternehmen an den jeweiligen Vorsorgedienst der Unfallversicherungsträger übertragen wird.
- Die BG ETEM setzt sich mit den Arbeitnehmenden/Versicherten schriftlich in Verbindung, um eine NgU zu organisieren. Hierfür benötigen wir die Einverständniserklärung des/der Versicherten. Im ersten Anschreiben empfiehlt die BG ETEM einen für die NgU ermächtigten Arzt in der Nähe zum Wohnort des Versicherten.
- Das unterschriebene Antwortformular wird im beiliegenden Freiumschlag an die BG ETEM zurückgesendet. Vor der Rücksendung des unterschriebenen Antwortformulars bitten wir den Versicherten, die persönlichen Daten zu überprüfen und ggf. handschriftlich zu korrigieren. Sobald wir das Einverständnis von den Versicherten erhalten haben, übermitteln wir die Daten (Anschrift, Geburtsdatum) an den beauftragten Arzt.
- Der/Die beauftragte Arzt/Ärztin setzt sich mit den Versicherten in Verbindung, um einen Untersuchungstermin abzustimmen. Am Untersuchungstag händigt der Arzt oder die Ärztin den Versicherten ein Reisekostenformular und einen Freiumschlag aus. Untersuchungsergebnisse werden der BG ETEM nicht mitgeteilt!
Arbeitgebende werden in der Strahlenschutzverordnung dazu verpflichtet, den beruflich strahlenexponierten Personen eine "Nachgehende Untersuchung" (NgU) anzubieten, bei denen während der Tätigkeit eine Verpflichtung zu regelmäßigen Untersuchungen bestand und wenn der Arzt diese auch nach Beendigung der Tätigkeit erforderlich findet.
Die Verpflichtung zum Angebot von NgU durch das Unternehmen kann nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus dem Unternehmen an den zuständigen Unfallversicherungsträger abgegeben werden.
Hierzu ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Über das Meldeportal "DGUV Vorsorge" können Meldungen zur NgU an die jeweils zuständigen Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
DGUV Vorsorge Informationen für Arbeitgebende (dguv-vorsorge.de)
DGUV Vorsorge Meldung (dguv-vorsorge.de)
Für wen ist eine NgU verpflichtend?
Für Versicherte, die während ihrer beruflichen Tätigkeit strahlenexponiert waren und bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Eignungsuntersuchungen und Nachuntersuchungen bestand und der nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt oder die Ärztin die NgU für erforderlich erachtet.
Kriterien, die den Ärzten und Ärztinnen eine Hilfestellung für eine solche Empfehlung geben, werden in der Richtlinie "ärztliche Überwachung ehemals exponierter Personen" unter dem Punkt 5.4 "Untersuchung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung" aufgeführt (siehe Verlinkung unten). In dieser Richtlinie sind unter Punkt 2 "Ermächtigung von Ärzten" auch nähere Informationen zur Ermächtigung und benötigten Fachkunde aufgeführt.
Wie erfasst die BG ETEM ermächtigte Ärzte?
- Ermächtigte/r Arzt oder Ärztin bekundet der BG sein Interesse zur Durchführung von NgU.
- BG ETEM erfragt bei staatlichen Gewerbeärzten weitere ermächtigte Ärzte.
Wie wird der Ablauf der Nachgehenden Untersuchung organisiert?
- BG ETEM lädt Versicherten zu NgU ein und empfiehlt Arzt/Ärztin in Wohnortnähe.
- Versicherte/r stimmt der NgU durch diese/n empfohlene/n Arzt/Ärztin zu.
- BG ETEM beauftragt den Arzt oder die Ärztin mit der Durchführung der NgU und übersendet ihm/ihr die Kontaktdaten der/des Versicherten.
- Ermächtigte/r Arzt bzw. Ärztin stimmt mit dem/der Versicherten NgU Termin ab.
- Ermächtigte/r Arzt bzw. Ärztin übersendet der BG ETEM Datum der durchgeführten NgU und die Rechnung.
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
- Webcode: 15422393
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