Arbeitgebende
Arbeitgebende werden in der Strahlenschutzverordnung dazu verpflichtet, den beruflich strahlenexponierten Personen eine "Nachgehende Untersuchung" (NgU) anzubieten, bei denen während der Tätigkeit eine Verpflichtung zu regelmäßigen Untersuchungen bestand und wenn der Arzt diese auch nach Beendigung der Tätigkeit erforderlich findet.
Die Verpflichtung zum Angebot von NgU durch das Unternehmen kann nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus dem Unternehmen an den zuständigen Unfallversicherungsträger abgegeben werden.
Hierzu ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Über das Meldeportal "DGUV Vorsorge" können Meldungen zur NgU an die jeweils zuständigen Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
DGUV Vorsorge Informationen für Arbeitgebende (dguv-vorsorge.de)
DGUV Vorsorge Meldung (dguv-vorsorge.de)
- Webcode: 24528071
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
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