Arbeitnehmende
Sie waren während ihrer beruflichen Tätigkeit strahlenexponiert und eine gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Eignungsuntersuchungen bestand und der nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt oder die Ärztin hat die nachgehende Untersuchung (NgU) für erforderlich erachtet?
Die Verpflichtung zum Angebot von NgU durch das Unternehmen kann nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen an den zuständigen Unfallversicherungsträger abgegeben werden. Hierzu ist Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich.
Über das Meldeportal DGUV Vorsorge hat Ihr "ehemaliges" Unternehmen die Meldungen zur NgU an die jeweils zuständigen Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM durchzuführen.
Wie wird der Ablauf der nachgehenden Untersuchung organisiert?
Dies sind die Schritte der NgU-Organisation:
- Der/Die nach Strahlenschutz ermächtigte Arzt/Ärztin spricht nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit eine Empfehlung für eine nachgehende Untersuchung (NgU) aus, damit Sie auch zukünftig zu regelmäßigen Untersuchungen eingeladen werden.
- Versicherte stimmen schriftlich zu, dass die Organisation (BG) dieser NgU nach Beendigung der Tätigkeit von dem Mitgliedsunternehmen an den jeweiligen Vorsorgedienst der Unfallversicherungsträger übertragen wird.
- Die BG ETEM setzt sich mit den Arbeitnehmenden/Versicherten schriftlich in Verbindung, um eine NgU zu organisieren. Hierfür benötigen wir die Einverständniserklärung des/der Versicherten. Im ersten Anschreiben empfiehlt die BG ETEM einen für die NgU ermächtigten Arzt in der Nähe zum Wohnort des Versicherten.
- Das unterschriebene Antwortformular wird im beiliegenden Freiumschlag an die BG ETEM zurückgesendet. Vor der Rücksendung des unterschriebenen Antwortformulars bitten wir den Versicherten, die persönlichen Daten zu überprüfen und ggf. handschriftlich zu korrigieren. Sobald wir das Einverständnis von den Versicherten erhalten haben, übermitteln wir die Daten (Anschrift, Geburtsdatum) an den beauftragten Arzt.
- Der/Die beauftragte Arzt/Ärztin setzt sich mit den Versicherten in Verbindung, um einen Untersuchungstermin abzustimmen. Am Untersuchungstag händigt der Arzt oder die Ärztin den Versicherten ein Reisekostenformular und einen Freiumschlag aus. Untersuchungsergebnisse werden der BG ETEM nicht mitgeteilt!
- Webcode: 24383328
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
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