Inkohärente optische Strahlung

Inkohärente optische Strahlung ist optische Strahlung aus künstlichen Quellen, die im Unterschied zu Laserstrahlung ohne feste Phasenbeziehung der elektromagnetischen Wellen ist.

Sie wird z. B. von folgenden Strahlungsquellen emittiert: Glühlampen, Leuchtstofflampen, LED, Gasstrahlern, Metall- und Glasschmelzen, Schweißlichtbögen und die Sonnenstrahlung.

Künstliche Strahlungsquellen sind vom Menschen gemachte Quellen optischer Strahlung. Dazu gehören z. B. Lampen zur Beleuchtung, Scheinwerfer, Lampen und LED für Anzeigen, Elektro- und Gasschweißgeräte, Öfen zur Erwärmung, Öfen zum Schmelzen von Metall und von Glas, Lampen zur Entkeimung sowie zur Lack- und Kunststofftrocknung, Blitzlampen zur Ausleuchtung sowie Blitzlampen zur kosmetischen und medizinischen Behandlung.

Optische Strahlenverordnung OStrV (26.07.2010) und Technische Regeln TROS IOS

Die RICHTLINIE 2006/25/EG „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)“ wurde am 26.07.2010 national als OStrV (GV 18) umgesetzt. In der OStrV wird gleitend auf die Anhänge I und II (Expositionsgrenzwerte) der EG RL/2006/25 verwiesen, deshalb werden in der Regel beide Dokumente benötigt. Die Expositionsgrenzwerte sind auch in der TROS IOS, Teil 2 ausführlich enthalten und beschrieben.

Auf der Homepage der Europäischen Kommission finden Sie einen unverbindlichen Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung.

TROS Inkohärente Optische Strahlung, Teil Allgemeines, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 finden Sie auf den Seiten der BAuA
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Gefährdungen durch optische Strahlung bei der Glasbearbeitung mit Brennern und geeignete Schutzmaßnahmen

Das Merkblatt EM 6 über Betrachtungsplätze für die fluoreszierende Prüfung mit dem Magnetpulver- und Eindringverfahren - Ausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit UV-Strahlung erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V.

Das Faltblatt "Sicherer Einsatz von LED-Röhrenlampen" erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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