Hautkrebs durch UV-Strahlung
Wer im Freien arbeitet, hat durch seine Tätigkeit ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung. Daher können seit dem 01. Januar 2015 bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit unter der Ziffer BK5103 anerkannt werden.
Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung
Hautkrebs durch UV-Strahlung - Forschungsprojekt der DGUV FB0181
Analysen zur beruflich bedingten Entstehung von Basalzellkarzinomen (BZK)
DGUV Forschung: Projekt-Nr. IFA 4257
Internetportal der Deutschen Krebshilfe
Hautkrebs | Deutsche Krebshilfe
- Webcode: 15385530
Hier erhalten Sie spezifische Informationen zum Thema "Sonnenstrahlung"
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BFS)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
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