Hautkrebs durch UV-Strahlung

Wer im Freien arbeitet, hat durch seine Tätigkeit ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung. Daher können seit dem 01. Januar 2015 bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit unter der Ziffer BK5103 anerkannt werden.

Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung

Hautkrebs durch UV-Strahlung - Forschungsprojekt der DGUV FB0181

Analysen zur beruflich bedingten Entstehung von Basalzellkarzinomen (BZK)
DGUV Forschung: Projekt-Nr. IFA 4257

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Hautkrebs | Deutsche Krebshilfe

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