Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Technische und organisatorische Maßnahmen sind vor den personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Beispiele für Schutzmaßnahmen:

  • Unterstellmöglichkeiten mit Überdachung, Sonnenschirm oder Sonnensegel
  • Fahrzeugdächer- und Kabinen zur Abschattung
  • UV-absorbierende Fenster in Fahrzeugen
  • Früher Arbeitsbeginn und großzügige Mittagspause (bei Sonnenhöchsstand ist die UV-Exposition am größten)
  • Schichtarbeit bei Aufsichtstätigkeiten (Beitrag zur Reduktion der Tagesexposition)
  • Arbeiten im Freien außerhalb der Sonnenmonate Juni/Juli durchführen
  • an sonnenreichen Sommertagen auf Überstunden verzichten
  • Pausenzeiten im Schatten verbringen,
  • textiler Lichtschutz durch geeignete körperbedeckende Arbeitskleidung
  • geeignete Kopfbedeckung mit breiter Krempe und/oder mit Nackenschutz,
  • Sonnenschutzbrille zum Schutz vor Blendung und UV-Exposition (vgl. DIN EN 172, DGUV-Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“),
  • geeignetes Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Schutzfaktor

Weitere Informationen:

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