Umbauten an Maschinen
Soll eine Maschine verändert bzw. sollen zusätzliche Baugruppen nachgerüstet werden, wird gegebenenfalls auch die Sicherheit der Maschine verändert. In dem Fall kann die Konformitätserklärung des Herstellers ihre Gültigkeit verlieren.
Eine vollständige neue Konformitätsbewertung ist jedoch nur erforderlich, wenn eine Maschine wesentlich verändert wird. Eine wesentliche Veränderung liegt dann vor, wenn durch den Umbau eine neue Gefährdung bzw. eine Risikoerhöhung entsteht, die nicht mit einfachen Mitteln gesichert werden kann und im Falle eines Unfalls einen irreversiblen Schaden hervorruft.
Zu beachten ist hier das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen"
- Webcode: 14905304
Diesen Beitrag teilen