Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Die Gesamtbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeitensummen für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben und Leistungen sowie den zeitlichen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss der Unternehmer dagegen selbst ermitteln und festlegen. Dabei muss er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Der Betriebsrat hat bei diesem Verfahren ein Recht auf Mitwirkung. Die vereinbarten Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.
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