Netzwerk "Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe"
Die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat eine Liste qualifizierter und erfahrener Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für Betriebe zusammengestellt.
Das BG-Netzwerk "Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe" richtet sich an Betriebe bis 50 Beschäftigte, die am Unternehmermodell teilnehmen, oder Betriebe bis 10 Beschäftigte, die sich für die Regelbetreuung entschieden haben. Die Ärztinnen und Ärzte des Netzwerks helfen Ihnen bei konkreten Fragen z. B. bei den Themen
- Gefährdungsbeurteilung
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen
- Wiedereingliederung eines Beschäftigten nach einer Krankheit/einem Unfall
- Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder
- Umgang mit suchtkranken Beschäftigten.
Die BG ETEM hat eine Liste qualifizierter und erfahrener Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zusammengestellt. Alle dort aufgeführten Ärztinnen und Ärzte verfügen über die arbeitsmedizinische Fachkunde.
Die Ärztinnen und Ärzte des Netzwerks unterstützen Kleinbetriebe beim betrieblichen Gesundheitsschutz und bieten Beratung und/oder Betreuung (telefonisch oder falls erforderlich vor Ort).
Der Betrieb zahlt nur Leistungen, die die Betriebsärztin / der Betriebsarzt tatsächlich erbracht hat.
Wie nutzen Sie das Netzwerk "Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe"?
- Laden Sie das Verzeichnis "Netzwerk betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe" herunter und suchen Sie anhand der Postleitzahl eine Ärztin/einen Arzt in Ihrer Nähe.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin oder dem überbetrieblichen Dienst auf. Klären Sie dabei z. B., welche Leistungen erbracht werden sollen und welche Kosten dafür anfallen.
- Als Unternehmer/in müssen Sie Ihre Beschäftigten informieren, wie die betriebsärztliche Betreuung organisiert ist und welche/r Betriebsärztin/Betriebsarzt anzusprechen ist. Dies gilt sowohl für das Unternehmermodell wie auch für die Regelbetreuung. Grundsätzlich muss jeder Betrieb, der Arbeitnehmer/innen beschäftigt, über eine/n Betriebsärztin/Betriebsarzt verfügen.
- Für die Information Ihrer Beschäftigten verwenden Sie am besten unseren Aushang (Bestell-Nr. S004). Der Aushang wird bei den Unternehmermodell-Seminaren mit ausgegeben (im Teilnehmenden-Ordner). Tragen Sie in das entsprechende Feld den Namen der Betriebsärztin/des Betriebsarztes ein.
- Sie können selbstverständlich die Betriebsärztin/den Betriebsarzt jederzeit wechseln oder auch mehrere auswählen, z. B. für verschiedene Betriebsstätten. Damit haben Sie eine wichtige Voraussetzung für einen effektiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten Ihres Betriebs geschaffen.
- Ein Vertrag zwischen Betriebsarzt/-ärztin und dem Einzelbetrieb oder einer Gruppe von Betrieben (z. B. Innung) kann sinnvoll sein, ist aber im Rahmen des Unternehmermodells und der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten nicht verbindlich vorgeschrieben. Dies muss vom betreuenden Arzt bzw. der Ärztin mit dem jeweiligen Betrieb abgesprochen und ggf. vereinbart werden. Die Einzelheiten der betriebsärztlichen Betreuung sind in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) festgelegt.
Hinweis für Betriebe, die am Unternehmermodell teilnehmen:
Haben Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass Ihr Betrieb aktuell keinen betriebsärztlichen Beratungs- oder Betreuungsbedarf hat, dann reicht es aus, wenn Sie Ihre Beschäftigten über die betriebsärztliche Betreuung informieren, ohne dass Sie eine/n Betriebsärztin/-arzt namentlich benennen. Verwenden Sie dazu den Aushang "Betriebsärztliche Betreuung im Unternehmermodell - ohne namentliche Benennung eines Betriebsarztes" (S004-B).
- Webcode: 12256057
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