Was muss der Unternehmer im Rahmen des Unternehmermodells tun?

Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Die Teilnahme an den Seminaren des Unternehmermodells kann nicht an Mitarbeiter delegiert werden. Im Einzelfall, z. B. wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, kann auch der verantwortliche Betriebsleiter teilnehmen. Diesem müssen allerdings vorher im Rahmen einer Pflichtenübertragung wichtige Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.

Das Unternehmermodell besteht aus folgenden Elementen:

  • Einmalige Teilnahme des Unternehmers an bestimmten Seminaren oder Fernlehrgang (Unterschiede je nach Branche)
  • Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer Unterstützung)
  • Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen (z. B. alle 3 bzw. 5 Jahre)
  • Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen

Der Unternehmer soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen.

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