Ereignet sich ein Unfall, ist eine schnelle und fachgerechte Erste Hilfe für den Verletzten unter Umständen überlebenswichtig. Daher muss jeder Unternehmer in seinem Betrieb die erste Hilfe organisieren.
Die Ausbildungsgebühren werden von der BG ETEM übernommen. Hier finden Sie ermächtigte Ausbildungsstellen und das Abrechnungsformular.
Erste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen bereitzuhalten.
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen.
Die richtige Hilfe in den ersten Minuten, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, kann für die Schwere der Unfallfolgen oder sogar für das Überleben entscheidend sein.
Die BG ETEM bietet zu diesem Thema die nachfolgenden Medien an.
DGUV Vorschrift 1
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