Erste-Hilfe-MaterialErste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen bereitzuhalten.https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe/erste-hilfe-materialhttps://www.bgetem.de/@@site-logo/bg-etem.svg
Erste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen bereitzuhalten.
Letzte Änderung: 25.03.2021
Das Erste-Hilfe-Material ist
jederzeit leicht zugänglich aufzubewahren,
gegen schädigende Einflüsse, insbesondere Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen geschützt unterzubringen,
in ausreichender Menge bereitzuhalten,
rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern.
Insbesondere zählt zum "Erste-Hilfe-Material" das Verbandzeug, das in Verbandkästen bereitgehalten werden muss.
Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen.
Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten.
In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:
Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, d. h. auch Verbandkästen, sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld mit weißer Umrandung (siehe Arbeitsstättenregel (ASR) A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“) zu kennzeichnen.
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