2. Gefährdungen ermitteln
Als Gefährdung wird das zeitliche und räumliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahr bezeichnet. Unter Gefährdung versteht man somit die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Aussagen über Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Gefährdungsfaktoren sind im Folgenden dargestellt:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Gefahrstoff
- Gefährdungen durch Biostoff
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Thermische Gefährdungen
- Spezielle physikalische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Physische Belastung/Arbeitsschwere
- Psychische Belastung
- Sonstige Gefährdungen
Ein Formblatt mit Gefährdungsfaktoren finden Sie in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung" (Anlage 3: Gefährdungen)
Weitere Informationen
- Webcode: 17865115
Regelwerk/Medien
- Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
- Weitere DGUV Vorschriften
- Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz"
- Gesetze und Verordnungen im BG ETEM Medienportal
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Technische Regeln (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA)
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