5. Maßnahmen durchführen
Sinnvoll ist es, Beschäftigte und Führungskräfte frühzeitig an der Umsetzung der Maßnahmen zu beteiligen, um Verständnis und Akzeptanz zu erreichen. Es empfiehlt sich, die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Maßnahmen, die vereinbarten Termine und die Kontrolle der Umsetzung festzulegen und zu dokumentieren.
Weitere Informationen
- Webcode: 17772940
Regelwerk/Medien
- Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
- Weitere DGUV Vorschriften
- Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz"
- Gesetze und Verordnungen im BG ETEM Medienportal
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Technische Regeln (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA)
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