Was muss geprüft werden?
Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind:
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.).
- Dazu gehören auch die Elektroinstallation, die Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.
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